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Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kropp
weitestgehend Stand 31.12.2022
 

Die Grabwahl


Zu den Aufgaben der Hinterbliebenen gehört die Entscheidung über die Art der Grabstätte. In Abhängigkeit von der Bestattungsform (Erd- oder Feuerbestattung) ergeben sich mehrere Möglichkeiten. Zu bedenken sind bei der Wahl die Wünsche des Verstorbenen, die Eignung einer Grabstätte als Ort der Erinnerung, die Beisetzungsmöglichkeit naher Verwandter in räumlicher Verbundenheit, der Pflegeaufwand und auch die Kosten.
  
Auf dem Kropper Friedhof sind Erdbeisetzungen in einem Sarg und Beisetzungen einer Urne nach Einäscherung eines Verstorbenen in einem Krematorium möglich.
   
Eine Wahlgrabstätte kann in dem jeweiligen Bereich des Friedhofs von den Angehörigen ausgesucht werden. Sie kann mehrere Grabbreiten umfassen (Familiengrab) und nach Ablauf verlängert werden.
   
Bei Reihengrabstätten wird seitens der Friedhofsverwaltung die Grabstelle vorgegeben, d.h. es wird in einer Reihe eine Grabstelle an die andere angefügt. In einer Reihengrabstätte wird nur eine Person bestattet, und eine Verlängerung nach Ablauf ist nicht möglich.
   
Die Angehörigen können entscheiden, ob sie die Pflege einer Grabstelle selber wahrnehmen möchten, die Pflege in Auftrag geben (mit Vertrag bei der Friedhofsverwaltung oder einer Gärtnerei) oder sich für ein von den Friedhofsmitarbeitern zu pflegendes Rasengrab entscheiden. In letzterem Fall gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Möglichkeit, Blumen, Vasen oder Schalen auf dem Grab zu plazieren. Bitte haben sie dafür Verständnis, da ggf. bei jedem Mähen die jeweilige Vase oder Schale von dem Grab heruntergenommen und später wieder zurückgestellt werden muss.
  
Rasengräber sind wählbar als Wahlgräber oder als Reihengräber. Auf Rasengräbern kann eine Grabplatte liegen mit dem Namen und weiteren Angaben zum Verstorbenen, es sei denn, es wird bewusst ein anonymes Grab gewählt. Besonderheiten gibt es bei der Baumgrabstätte und der Rosengrabstätte.
  
Bei anonymen Gräbern wird den Angehörigen nicht mitgeteilt, wo der Verstorbene auf dem Rasenfeld bestattet wurde. Die Angehörigen können bei der Bestattung nicht anwesen sein. Blumen dürfen bei einer anonymen Bestattung nicht auf der Rasenfläche, sondern nur an den dafür vorgesehenen allgemeinen Ablagestellen für Blumen niedergelegt werden.
   
Maßgeblich ist die Friedhofssatzung (pdf). Gerne beantworten wir Ihre Fragen und beraten sie eingehend bei Ihrer Wahl. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Bathelt.
 


 
Bestattungsmöglichkeiten 
auf den Friedhöfen der
Kirchengemeinde Kropp

(anonyme Bestattungen
und Ruhen unter Rosen
sind nur auf dem Friedhof Kropp,
Baumbestattungen
in Kropp und Groß Rheide möglich)


Reihengräber

- Grab wird in Reihe angefügt
- keine Verlängerung
- nur eine Grabbreite
- eine Bestattung  







Wahlgräber

- Wahl der Grabstätte
- Verlängerung möglich
- mehrere Grabbreiten möglich
 - mehrere Bestattungen möglich 
(pro Grabbreite 1 Bestattung.
In Ausnahmefällen können derzeit noch bis
zu 2 zusätzliche Urnenbestattungen von der
 Friedhofsverwaltung zugelassen werden.)


 
 
Pflege
durch
Angehörige

bzw. durch Firmen oder
die Friedhofsverwaltung,
die die Angehörigen
gegen Entgelt
beauftragen können

 


individuelles
Grabmal
 
individuelle
Grabgestaltung


 


Reihengrab
750.- *
 

Wahlgrab
950.- *
 

 






Rasenpflege
durch
Friedhof

Die Rasenpflege
(bzw. die Rosenpflege
beim Rosengrab)
 ist in den
Grabgebühren enthalten.

                              


liegende
Grabplatte
 
eine Blumenschale
 kann auf das Grab 
gestellt werden 


 



Rasenreihengrab

1400.- *








Rasenwahlgrab

1700.- *





         

liegende
Grabplatte
(Form und Farbe
  sind festgelegt)


1 m² für
Grabschmuck
 
 

 
 
Ruhen unter Rosen 

Belegung in Reihe
Verlängerung möglich 
bis zu 2 Urnen
1950.- *

  
   
                           
       
Namensplakette
an der Stele

kein Grabschmuck
 
Blumen
 dürfen nur an die Stele 
gelegt werden
 
 
 
Baumbestattung
einer Urne

keine Verlängerung 
1 Urne
1700.- **
(Eine Reservierung für nahe Angehörige
ist nach Absprache möglich.)

     
       
 
weder Grabmal
 noch Grabplatte
 
kein Grabschmuck
 
Blumen
 dürfen nur an den
zentralen Gedenkstein 
gelegt werden

 
   
anonyme Erdbestattung

  1400.- *
 

  
 
 
 
   anonyme Urnenbestattung  
1200.- *
 
 
 

* Der angegebene Betrag bezieht sich auf 1 Grabbreite und einen Zeitraum von 25 Jahren.
Dazu kommen die Kosten für Sargbestattung (= 550.-) bzw. Urnenbestattung (= 220.-),
bei Mehrfachbelegung die Kosten für zusätzliche Bestattung (= 330.-)
sowie ggf. für eine Graburkunde (= 30.-), die Genehmigung einer Grabumrandung (=30.-),
einer Grabplatte (= 30.-) oder eines Grabsteines (= 70.-),
wobei in dieser einmaligen Gebühr
die Kosten für die jährlich erforderliche Standsicherheitsprüfung
für die gesamte Laufzeit des Grabes schon enthalten sind.

Weitere Kosten können u.a. entstehen durch die Nutzung
von Leichenhalle/Aufbahrungsraum und Kühlkammer.

(Die Gebühren für die Beisetzung eines kleinen Kindes
oder Sternenkindes sind deutlich geringer.)

**
Der angegebene Betrag berechnet sich wie unter * angegeben,
beinhaltet aber zusätzlich einen Anteil an der Grabmalanlage
und die Anbringung einer (einheitlichen) Namensplakette aus Bronze an einer Stele.
 

Siehe auch die Friedhofssatzung (pdf) und die Friedhofsgebührensatzung (pdf).

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind jeweils die aktuellen Satzungen.


 - alle Angaben ohne Gewähr -