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Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kropp
weitestgehend Stand 31.12.2022
 


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Zur Kirchengemeinde Kropp
gehören die Dorfkirche Kropp,
die Kapelle in Groß Rheide
und die Kapelle in Tetenhusen



Kircheneintritt

Wenn Sie (wieder) in die Kirche eintreten möchten, vereinbaren wir gerne ein Gespräch mit Ihnen.

Gespräch - Foto: uk



Wenn Sie vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört haben, werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Mit einer Erwachsentaufe werden zugleich alle Konfirmationsrechte, wie zum Beispiel die Möglichkeit zur Übernahme eines Patenamtes verliehen. Aus diesem Grund bedarf es vor der Taufe einer Einführung in den christlichen Glauben. Dazu bieten wir jährlich in den Wintermonaten eine Informations- und Gesprächsreihe (Glaubenskurs) an. Eine Alternative sind mehrere Taufgespräche, doch wir würden es begrüßen, wenn Sie das o.g. Angebot einer Gesprächsreihe zum Thema Glauben wahrnehmen würden.

So freuen wir uns, wenn Sie bei Interesse frühzeitig Kontakt zu unserer Gemeinde aufnehmen, damit wir ihnen die Einladung zu dem Kurs, der in der Regel im Winter stattfindet, rechtzeitig zukommen lassen können. Die Taufe im Rahmen eines Gottesdienstes ist das öffentliche Bezeugen des christlichen Glaubens in Übereinstimmung mit den Bekenntnissen unserer Kirche und beinhaltet den Entschluss, Jesus Christus nachzufolgen und seinen Worten gemäß zu leben.


Wenn Sie schon getauft worden sind,
wird die Taufe nicht wiederholt. Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben. Die Aufnahme in die evangelische Kirche erfolgt dann in der Regel in einem  Gottesdienst mit Teilnahme am Abendmahl.

Mit der Aufnahme in die Gemeinschaft der Kirche erwerben Sie verschiedene Rechte, z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und Sie haben zudem das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Kirchengemeinderat teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.
 
Als Unterlagen für den Kircheneintritt werden, soweit Sie uns nicht persönlich bekannt sind, der Personalausweis und bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.

Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos. Bei eigenem höheren Einkommen sind dann aber als Mitgliedsbeitrag in der Regel 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer als Kirchensteuer zu entrichten. (Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 899,99 € für Ledige, 1.703,99 € für Verheiratete und 2.258,99 € für Verheiratete mit einem Kind. Wer bespielsweise 2.500 € brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt nur 12,69 € Kirchensteuer monatlich. Die Kirchensteuer wird als Sonderausgabe bei der Einkommenssteuer berücksichtigt und verringert die Steuerlast wie eine andere Spende für einen guten Zweck.)  Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben, ist die Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt einzutragen.


Als Kirche sind wir dankbar, dass unsere Mitglieder unsere kirchliche Arbeit mit ihrem Kirchensteuerbeitrag unterstützen.

Vielleicht fragen Sie sich, warum der Mitgliedsbeitrag für die Kirche in Form der Kirchensteuer erhoben wird. Die Kirche versteht sich als Solidargemeinschaft, in der die Personen mit größerem Einkommen mehr zum Erhalt der kirchlichen Angebote beitragen als Personen mit geringerem Einkommen. Für die Kirche wäre es teurer, eine eigene Berechnung vorzunehmen als den Betrag für den Staat zu entrichten, der für die Dienstleistung der Kirchensteuererhebung eine Gebühr fordert, die aber relativ gering ist, weil dem Staat durch das Steuersystem die Bemessungsdaten für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Menschen bekannt sind.


Die Möglichkeit zum Wiedereintritt wird zusätzlich durch besondere Wiedereintrittsstellen ermöglicht.
Unter eintritt.evangelisch.de finden Sie entsprechende Kontaktstellen.


Bezirk Kropp-Nord

Michael Jastrow

Pastor Michael Jastrow


  Bezirk Kropp-Mitte

Jutta Selbmann

Pastorin Jutta Selbmann


  Bezirk Kropp-Süd

Hergen Köhnke

  Pastor Hergen Köhnke

 - alle Angaben ohne Gewähr -