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Beerdigungsgottesdienst
Foto: epd bild
Bei einem Gottesdienst anlässlich des Abschieds von einem Gemeindeglied
erinnert sich die Gemeinde, was Gott an und durch den Verstorbenen getan
hat. Die christliche Hoffnung der Auferstehung von den Toten wird
bezeugt und das Leid der Trauernden wird im Gebet vor Gott gebracht. Dazu passende Liedvorschläge finden sich in dieser Liederliste (pdf). Auf der Seite trauervers.de lassen sich Bibelverse finden, die für eine Traueranzeige gewählt oder bei der Ansprache Berücksichtigung finden können.
Auch ungetauft verstorbene Kinder evangelischer Eltern bis zum Alter der
Religionsmündigkeit (14 Jahre) oder solange sie am
Konfirmandenunterricht teilnehmen, werden auf Wunsch der Eltern kirchlich
beerdigt.
In Ausnahmefällen kann eine kirchliche Beerdigung erfolgen, wenn eine
Person dem Pastor gegenüber seinen Willen zum Eintritt in die Kirche
erklärt hat und nur durch den Tod daran gehindert wurde; wenn bei einem Glied einer anderen christlichen Kirche der zuständige
Geistliche den Verstorbenen zwar beerdigen würde, aber den Wunsch einer
evangelischen Beerdigung respektiert oder an der Ausführung gehindert
ist; wenn bei einem Glied einer anderen christlichen Kirche wegen seiner
Teilnahme am Leben der evangelischen Kirche (ev. Trauung, ev. Erziehung
der Kinder, Abendmahl) eine Bestattung durch den zuständigen Geistlichen
nicht erfolgt.
Wenn nahestehende evangelische Angehörige eines Verstorbenen, der der
Kirche nicht angehörte, um den Beistand der Gemeinde durch einen
Gottesdienst bitten, kann ein solcher Gottesdienst nach der Bestattung,
d.h. ohne Sarg in der Kirche, erfolgen. Die Kirche respektiert damit den
durch das Mitgliedschaftverhältnis zum Ausdruck gebrachten Willen des
Verstorbenen.
Für die Trauerfeier sind keine Gebühren an die Kirche zu bezahlen.
Kosten entstehen aber in der Regel durch Leistungen des Bestatters,
besonderen Schmuck in der Kirche, die Träger (sofern nicht z.B. Vereins-
oder Feuerwehrkameraden diesen Dienst übernehmen) und ggf. besondere
musikalische Leistungen.
Für eine Beerdigung auf dem Friedhof
und das Verleihen der Grabrechte sind Kosten entsprechend der Friedhofsgebührensatzung an die Kirche als Träger des Friedhofs zu
bezahlen.
Aus arbeits- und sicherheitstechnischen Gründen finden Samstags und Sonntags keine Beerdigungen/Trauerfeiern auf den Friedhöfen der Kropper Kirchengemeinde
statt.
Die Friedhofssatzung enthält u.a. nähere Bestimmungen zur Ordnung des Friedhofs, zur Bestattung und zu Grabstätten.
Eine Übersicht über die angebotenen Bestattungsformen auf dem Kropper Friedhof finden sie hier.
Weitere Informationen hat die EKD über Fragen zum Tod/Sterben ins Internet gestellt. Empfehlenswerte Angebote für Hinterbliebene sind die Sternenkindergruppe, das Lichtblickcafe in Schleswig, das Trauernetz.de und Verwaiste Eltern.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihre Pastorin, Ihren Pastor oder das Kirchenbüro. |
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